Fallstudien

Sanierungsanalyse

Sanierung erfolgreich? Nachhaltige Straßengesundheit nach Ausbau und Mängelbeseitigung

Auftraggeber => Ortsgemeinde
Aufgabenstellung => Bewertung eines neuen Straßenoberbaus sowie seitens der Baufirma bereits durchgeführter Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Maßnahmen => Komplexe Prüfungen von Proben aller Trag- und Deckschichten nach Bohrkernentnahmen
Ergebnis => Bestätigung der uneingeschränkten Nutzbarkeit, Sanierungsvorschläge zur langfristigen Substanzerhaltung

Eine Ortsgemeinde in Rheinhessen hat in einem Neubaugebiet vier Jahre eine als Baustraße genutzte Asphalttragschicht im Endausbau durch Einbau einer Asphaltdeckschicht herstellen lassen. Innerhalb der Gewährleistungszeit kam es in der neu hergestellten Straßenoberfläche zu diversen Schäden, die die bauausführende Firma bereits saniert hatte.

Die Ortsgemeinde beauftragte den Straßendoktor als Sachverständigen. Er sollte den Straßenoberbau im Hinblick auf die technischen Vorschriften und die durchgeführten Sanierungsarbeiten beurteilen. Des Weiteren erwartete der Auftraggeber Vorschläge zur Substanzerhaltung.

Neben den örtlichen Feststellungen durch augenscheinliche Begutachtung veranlasste der Straßendoktor Bohrkernentnahmen und folgende Untersuchungen:

  • Bestimmung des Schichtenaufbaues nebst Fotodokumentation
  • Verdichtungsgrad der Deck- und Tragschicht
  • Schichtenverbund zwischen Deck- und Tragschicht
  • Zusammensetzung der Eigenschaften des Tragschicht- und Deckschichtmischgutes
  • Aufbaudicken und Schichtenfolge im Bereich der schadhaften Pflasterfläche
  • Messung der Tragfähigkeit des Frostschutzmaterials im Bereich der schadhaften Pflasterfläche
  • Bestimmung der Korngrößenverteilung des Frostschutzmaterials der Pflasterfläche
  • Rammsondierung im Bereich der Pflasterfläche

lm Ergebnis bestätigte der Straßenexperte der Ortsgemeinde, dass die in Asphalt- und Pflasterbauweise erstellte Straße ihre Funktion technisch einwandfrei erfüllt und nach wie vor uneingeschränkt nutzbar ist. Ein Versäumnis in der Verkehrssicherungspflicht lag nicht vor, die Straße war substanziell gesund. Als Sachverständiger schlug der Straßendoktor zur Erhaltung der Langlebigkeit der Verkehrsfläche zudem vor, den Bereich von Walzrissen durch bituminöse Schlämme zu versiegeln und auch die noch in geringem Umfang zusätzlich zur ersten Sanierung aufgetretenen Risse durch Bandvergussverfahren zu verschließen. Optisch war dies zwar nicht die ästhetischste Lösung, doch diese Beeinträchtigung der Verkehrsfläche zur Erstsanierung war aus seiner Sicht zu tolerieren, denn die Langlebigkeit der Straße war gesichert.